derlangemarkus erklärt "Vergleich (Recht)":
- Vergleich (Recht):
- Außergerichtlicher Vertrag, der Meinungsverschiedenheiten durch einen Kompromiss klärt und so ein weiteres Gerichtsverfahren unnötig macht.
Mehr Infos: http:/ / dejure.org/ gesetze/ BGB/ 779.html
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derlangemarkus erklärt "Vergleich (Recht)":
- Vergleich (Recht):
- §779 BGB: Vertrag, durch den Streit oder Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird
Mehr Infos: http:/ / dejure.org/ gesetze/ BGB/ 779.html




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